Mit einem Zitat des bekannten Frankfurter Sohne Johann Wolfgang von Goethe über den Wert von Immobilien wirbt die S&K Unternehmensgruppe (S&K) auf deren Internetseite und Imagebroschüren. Sie missachten die Empfehlung des Dichterfürsten zu einem soliden Investment und stürzen Anleger in Verzweiflung. Nach welchen Kriterien ein anwaltlicher Begleiter für Anleger ausgewählt werden sollte, erklärt das Handelsblatt online vom 26.02.2013.
„Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt.“ So beschreibt der Dichterfürst Goethe die Kriterien für die Auswahl von Immobilien. Auch für die Auswahl von Anwälten gibt es nach Ansicht der renommierten Wirtschaftszeitung Handelsblatt klare Vorgaben.
KN...
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