19.02.2013 – S&K-Unternehmensgruppe: Großrazzia in sieben Bundesländern und mindestens 6 Festnahmen

In einer groß angelegten Razzia wurden heute mehr als 130 Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle gegen sechs Haupttäter vollstreckt. Die Folgen betreffen nicht nur Anleger der S&K Unternehmensgruppe. Beginnt jetzt ein „Windhundrennen“ der Anleger?

Umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen – und dem Fachkommissariat für Wirtschaftskriminalität beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main seit dem Jahre 2012 haben heute zu einer groß angelegten Razzia in sieben Bundesländern unter Einbeziehung von 1.200 Ermittlungsbeamten und 15 Staatsanwälten geführt. Es wurden sechs Personen festgenommen, weitere Beschuldigte sind vorläufig festgenommen wurden. Gegen ca. 50 weitere Personen wird darüber hinaus ermittelt.

 

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft den Verantwortlichen banden- und gewerbsmäßigen Betrug mit Kapitalanlagen, Untreue und weitere Straftaten vor. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main spricht in ihrer Pressemitteilung von einem Schneeballsystem und einem sich abzeichnenden Schaden im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich. Gegenstand der Ermittlungen sind nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mehrere Anlagefonds im neunstelligen Euro-Bereich.

 

Es wurden Vermögenswerte im Gesamtvolumen von über 100 Millionen EUR gesichert.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Es war nur eine Frage der Zeit, dass sich staatliche Behörden mit den Geschäften der S&K-Unternehmensgruppe beschäftigen. Bereits seit November letzten Jahres standen die Geschäfte der S&K-Unternehmen unter kritischer Beobachtung durch die Medien. Auch die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE recherchiert schon lange zu diesem Thema und hat viele weitere Informationen zusammengetragen.

 

Dass staatliche Ermittlungsbehörden in diesem massivem Umfang tätig werden, zeigt, dass die gegen die S&K-Unternehmensgruppe und deren Verantwortlichen erhobenen Vorwürfe zumindest den dringenden Tatverdacht strafbarer Handlungen rechtfertigen.

 

Allerdings sind unter Umständen nicht nur Anleger der S&K-Unternehmensgruppe von den Festnahmen betroffen. So hatte die S&K-Unternehmensgruppe auf verschiedenen Wegen umfangreiche geschäftliche Beziehungen zu anderen Fonds namhafter Anbieter aufgenommen, so zu den MIDAS-Fonds (Private-Equity Fonds) und einigen Immobilienfonds der DCM-Gruppe. Auch bei den Fonds der SHB-Gruppe sollten wichtige Posten mit Personen besetzt werden, die dem Umfeld der S&K-Unternehmensgruppe zuzuordnen waren. In Anbetracht des Umstandes, dass nach den der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vorliegenden Informationen und Unterlagen Zweifel an der Werthaltigkeit einiger Immobilien der S&K-Unternehmensgruppe bestanden haben, haben wir diese Entwicklung stets kritisch beobachtet.

 

Erfreulich ist, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach eigenen Angaben umfangreiche Vermögenssicherungen vorgenommen hat. Hierdurch erhöhen sich die Chancen für Anleger, wenigstens einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten, jedenfalls wenn sie rechtzeitig aktiv werden.

 

Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und anderer Staatsanwaltschaften erleichtern die Durchsetzung von Ansprüchen gegen S&K-Unternehmensgruppe erheblich. Dies betrifft Anleger der Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG. Aber auch Anleger, die in den Jahren 2010 bzw. zuvor Lebensversicherungen und/oder Bausparverträge an Unternehmen der S&K-Gruppe verkauft haben und deren Forderungen gestundet oder bisher regelmäßig ausgezahlt wurden, können betroffen sein. Auch aktuell hat die S&K-Unternehmensgruppe über die Asset Trust AG Lebensversicherungen und ähnliches aufgekauft. Hier drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste.

 

Wie es mit den Fonds der MIDAS-Gruppe und verschiedenen Fonds der DCM weitergeht, wird sich zeigen, wenn feststeht, ob diese Fonds überhaupt noch handlungsfähig sind. Für Anleger der SHB-Fonds könnte die aktuelle Entwicklung die Frage der Abstimmung bei den laufenden Gesellschafterabstimmungen erheblichen Einfluss haben.

 

Für Anleger, die wissen möchten, ob ihre konkrete Anlage von den aktuellen Entwicklungen betroffen ist und ob bzw. welchem Umfang dringender Handlungsbedarf besteht, steht die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE zur Verfügung.