Mit einem Zitat des bekannten Frankfurter Sohne Johann Wolfgang von Goethe über den Wert von Immobilien wirbt die S&K Unternehmensgruppe (S&K) auf deren Internetseite und Imagebroschüren. Sie missachten die Empfehlung des Dichterfürsten zu einem soliden Investment und stürzen Anleger in Verzweiflung. Nach welchen Kriterien ein anwaltlicher Begleiter für Anleger ausgewählt werden sollte, erklärt das Handelsblatt online vom 26.02.2013.
„Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt.“ So beschreibt der Dichterfürst Goethe die Kriterien für die Auswahl von Immobilien. Auch für die Auswahl von Anwälten gibt es nach Ansicht der renommierten Wirtschaftszeitung Handelsblatt klare Vorgaben.
KNOW HOW. So sollte darauf geachtet werden, dass der Anwalt besondere und ausgewiesene Kenntnisse schon seit Jahren in Parallelfällen aufweisen kann; idealerweise ausgewiesen durch zusätzliche Fachanwaltsbezeichnung Bank- und Kapitalmarktrecht – so wie es bei den GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE der Fall ist; denn mehrere von ihnen haben diese Fachbezeichnung von durch die Anwaltskammer schon mehreren Jahren verliehen bekommen. Die Anwaltskanzlei kann seit über 17 Jahren mit nachweisbaren Erfolgen für Anleger aufwarten. Im Falle S&K kommt nach hinzu: Der Anwalt sollte Erfahrungen mit strafrechtlichen Arresten haben und wie man die Ermittlungsorgane dazu bringt, dass beschlagnahmte Vermögen den eigenen Mandanten zuzuleiten; diese speziellen Tricks des strafprozessualen Arrests beherrschen die Siegburger Anwälte schon seit langem.
GRÖßE. Auch die Anwaltskanzlei, die groß genug ist, um eigene Recherche durchzuführen, ist klar im Vorteil. So ist sind die Mandanten dieser Kanzlei nicht nur auf die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft angewiesen. Hier sieht das Handelsblatt die Kompetenz nur bei insgesamt zwei Anwaltskanzleien in Bundesgebiet, die ihren Mandanten diesen Vorteil bieten können – eine davon sind die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE aus Siegburg.
ZEITFAKTOR. Auch wenn keine akute Zeitnot besteht, fährt das Blatt fort, die Anleger sollten nicht zu lange warten, um sich um ihre Rechte zu kümmern. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es gibt nur begrenzte Möglichkeiten, die finanziellen „Vorräte“ sind begrenzt: „Wer zuerst ein Gerichtsurteil in der Hand hat, kann seine Ansprüche auch zuerst durchsetzen.“
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Angesichts der Dimensionen des S&K Anlageskandals wird es darauf ankommen, dass eine Anwaltskanzlei genügend Kapazitäten besitzen, um alle Fakten auszuwerten und sich stark einem Widerstand, der von den ehemaligen Machern und anderen Hintermännern kommen kann, entgegen zu stemmen. Erfahrungen und Kenntnisse in ausreichendem Maße sieht das Handelsblatt zumindest bei zwei Kanzleien in Deutschland – eine davon sind die GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE.
Quelle: Handelsblatt online vom 26. Februar 2013