In der aktuellen WirtschaftsWoche vom 29.07.2013 wird über den Arrestbeschluss des Amtsgerichtes München, die Pfändung einer Forderung für einen Anleger und Prospektfehler berichtet.
“Falls er später erfolgreich gegen den S&K-Chef klagt, kann der Anleger sicher sein, dass er sein Geld zurückerhält, weil er bereits ein Pfand hat”, sagt Marc Gericke, Anwalt bei der Kanzlei Göddecke, der den Kläger vertritt.
Eine Kurzfassung des Artikels finden Sie auf der Internet-Präsenz der der WirtschaftsWoche.